Laptop Empfehlungen

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  • Hallo,

    ich hoffe das ihr mir helfen könnt. Da ich mich mit PC Hardware seit dem ich meinen PC gekauft habe, nicht mehr beschäftigt habe. Mein Vater sucht gerade nach einen neuen Laptop den er fürs surfen im Internet und Office Aufgaben nutzen kann, er hat ein budget von 400€

    Gruß

  • Da ich seid Jahren nur noch Notebooks benutze, nur ein Rat: Auch wenn es am Anfang etwas Teurer ist, immer etwas höher ins Regal greifen.

    Unter einen i5 (Besser i7) besser nicht anfangen. Zwei festplatten sind auch Pflicht. Eine M2 SSD (da reichen 256GB), und noch eine normale SATA mit mind 1TB.

    Was gern vergessen wird: Ein Notebook kann man nicht Aufrüsten.

  • Ich hätte ein ein kleinen Laptop zum Verkauf:

    Grafik Speicher wird von den 8 GB genommen.

    In dem Laptop sind 2 WD SSD´s verbaut.

    Freedome ist eine VPN Software die natürlich

    nicht dabei ist. Die Screens zeigen die Aktuelle

    Installation, und das der Laptop IO ist.

    Der Laptop ist nicht zum Gamen gedacht.

    Über den Preis kann man reden.


    Nachtrag, ich würde den Laptop schon mit der Windows 10 / H2 ausrüsten (April 2020)

    Auf Wunsch natürlich auch mit der Aktuellen Win 1909 Version.

  • War halt nur ein Beispiel, eine SSD ist Pflicht! Aber für Office und surfen ist die Prozessorleistung nicht so wichtig bei den heutigen Modellen.

    Natürlich ist ein schneller Prozessor immer besser aber das Limit setzt uns hier der Preis. Wichtig wäre jetzt zu wissen welche größe muss oder soll es sein? 14, 15 oder 17 zoll? Ich glaube John hat ein 14 zoll Lenovo IdeaPad im Angebot oder?

  • Würde ich so nicht unbedingt Unterschreiben.Wenn ich da an mein erstes ASUS Schlepptop denke. Ist ein AMD Turion drin. Natürlich SSD nachgerüstet. Damals eine sehr schnelle CPU. Aber im Prinzip nur noch zum Filme schauen zu gebrauchen. Habe mal mein aktuelles Office (MS Office 2019) installiert. Was soll ich sagen. Man braucht halt viel Zeit.

    Kommt also auch darauf an, wie lange so ein teil in Gebrauch sein soll.

  • Würde ich so nicht unbedingt Unterschreiben.Wenn ich da an mein erstes ASUS Schlepptop denke. Ist ein AMD Turion drin. Natürlich SSD nachgerüstet. Damals eine sehr schnelle CPU. Aber im Prinzip nur noch zum Filme schauen zu gebrauchen. Habe mal mein aktuelles Office (MS Office 2019) installiert. Was soll ich sagen. Man braucht halt viel Zeit.

    Kommt also auch darauf an, wie lange so ein teil in Gebrauch sein soll.

    Du beziehst dich darauf:

    Aber für Office und surfen ist die Prozessorleistung nicht so wichtig bei den heutigen Modellen.

    Natürlich ist ein schneller Prozessor immer besser aber das Limit setzt uns hier der Preis. Wichtig wäre jetzt zu wissen welche größe muss oder soll es sein? 14, 15 oder 17 zoll? Ich glaube John hat ein 14 zoll Lenovo IdeaPad im Angebot oder?


    Wenn du das meinst muss ich dir Recht geben, der Unterschied von den Intel zu AMD ist in der Preisklasse extrem.

    Lieber einen etwas kleineren 15,6" mit dem ordentlich schnell arbeiten kann und man nicht ewig warten muss.

    Ist besser als eine größeren 17,3" der dann träge ist und schnell an seine Grenze kommt, der größere macht dann einfach nur Sinn wenn man am verblinden ist.

  • Du beziehst dich darauf:


    Wenn du das meinst muss ich dir Recht geben, der Unterschied von den Intel zu AMD ist in der Preisklasse extrem.

    Lieber einen etwas kleineren 15,6" mit dem ordentlich schnell arbeiten kann und man nicht ewig warten muss.

    Ist besser als eine größeren 17,3" der dann träge ist und schnell an seine Grenze kommt, der größere macht dann einfach nur Sinn wenn man am verblinden ist.

    Ist richtig, ich persönlich finde einen 17 zoll besser für Office-Anwendungen, kann ich vielliecht subjektiv sehen? Ist aber so ;).

    BitzMonkey   kannst mal bitte nachfragen wie es mit der Garantie ausschaut? Ich vermute es gibt nur:

    Garantie: 1 Jahre Carry-In in Deutschland und ÖsterreichFür dieses Modell

  • Hier ein kleiner Ausschnitt von Notebookcheck:

    Garantiedauer

    Bei Notebook-Herstellern liegt die Standarddauer einer Garantie häufig bei einem Jahr. Das ist beispielsweise bei Sony, Fujitsu und Dell der Fall. Einige Hersteller wie etwa Schenker, Acer und Packard Bell gewähren eine zweijährige Garantie. Fast alle Hersteller geben ihren Kunden darüber hinaus die Möglichkeit, den Garantiezeitraum gegen eine Sonderzahlung auszuweiten. Mit maximal zwei Jahren Garantie ist der Zeitraum, den Sony für eine Garantieverlängerung anbietet, relativ kurz. Mindestens drei Jahre sind bei Fujitsu, Acer, Packard Bell, Toshiba und Dell möglich. Schenkers Obergrenze liegt bei vier Jahren. Bis zu fünf Jahre Garantie sind bei einigen Fujitsu und Dell Notebooks möglich.

    Die Preise und Leistungen der Garantieverlängerungen sind unterschiedlich. Teilweise beinhalten sie einen Vor-Ort-Service. Dann kommt ein Techniker und repartiert das Notebook am Platz. Andere Möglichkeiten sind, das Notebook abholen zu lassen (pick-up) oder selbst einzuschicken, respektive bei einer Servicewerkstatt abzugeben (bring-in). Alle Zusatzleistungen lassen sich die Hersteller bezahlen. Je größer dabei der Komfort für den Anwender ist, desto mehr kostet solch ein Service in der Regel auch. Teilweise gibt es auch die Möglichkeit, Zusatzversicherungen, etwa gegen die Beschädigung des Notebookdisplays, abzuschließen.

    Jede Garantie gilt aber nur dann, wenn der Einsatz eines Gerätes gemäß den Garantiebestimmungen erfolgt. Ist das nicht der Fall, erlischt der Anspruch. Wer ein Notebook strömendem Regen aussetzt, hat ohne entsprechende Zusatzversicherung kein Anrecht auf kostenlose Hilfe. Gleiches gilt bei Fallenlassen und anderen offensichtlichen Nachlässigkeiten.

  • Garantiedauer

    Joa und wo ist da das Problem?

    Ist doch öfters das man nur 1 Jahr Garantie hat und 2 Jahre Gewährleistung.

    Meine Nintendo Switch hat auch nur ein Jahr Garantie, das selbe gilt für Xbox One und PS4.

    Das Thema ist doch jetzt nichts neues... oder habe ich was verpasst?

    Mit der Garantie macht doch jeder Hersteller was er will, bei LG z.B Standard Garantie 2 Jahre, Akku und Kabel-Zeugs 1/2 Jahr, die teuren OLED TVs vom letzten Jahr dann aber 5 Jahre Garantie.

  • Ist doch öfters das man nur 1 Jahr Garantie hat und 2 Jahre Gewährleistung.

    Mit der Garantie macht doch jeder Hersteller was er will,

    Das ist nicht nur öfter so, das ist die gesetzliche Grundlage; die Garantie beträgt immer (min.) 1 Jahr, das zweite Jahr ist "nur" Gewährleistung.

    Erhöht ein Anbieter die Garantie von sich aus, verlängert das allerdings nicht die Gewährleistung.

    Hier ein kleiner Ausschnitt von Notebookcheck:

    Garantiedauer

    Bei Notebook-Herstellern liegt die Standarddauer einer Garantie häufig bei einem Jahr. Das ist beispielsweise bei Sony, Fujitsu und Dell der Fall. Einige Hersteller wie etwa Schenker, Acer und Packard Bell gewähren eine zweijährige Garantie. Fast alle Hersteller geben ihren Kunden darüber hinaus die Möglichkeit, den Garantiezeitraum gegen eine Sonderzahlung auszuweiten. Mit maximal zwei Jahren Garantie ist der Zeitraum, den Sony für eine Garantieverlängerung anbietet, relativ kurz. Mindestens drei Jahre sind bei Fujitsu, Acer, Packard Bell, Toshiba und Dell möglich. Schenkers Obergrenze liegt bei vier Jahren. Bis zu fünf Jahre Garantie sind bei einigen Fujitsu und Dell Notebooks möglich.

    Die Preise und Leistungen der Garantieverlängerungen sind unterschiedlich. Teilweise beinhalten sie einen Vor-Ort-Service. Dann kommt ein Techniker und repartiert das Notebook am Platz. Andere Möglichkeiten sind, das Notebook abholen zu lassen (pick-up) oder selbst einzuschicken, respektive bei einer Servicewerkstatt abzugeben (bring-in). Alle Zusatzleistungen lassen sich die Hersteller bezahlen. Je größer dabei der Komfort für den Anwender ist, desto mehr kostet solch ein Service in der Regel auch. Teilweise gibt es auch die Möglichkeit, Zusatzversicherungen, etwa gegen die Beschädigung des Notebookdisplays, abzuschließen.

    Jede Garantie gilt aber nur dann, wenn der Einsatz eines Gerätes gemäß den Garantiebestimmungen erfolgt. Ist das nicht der Fall, erlischt der Anspruch. Wer ein Notebook strömendem Regen aussetzt, hat ohne entsprechende Zusatzversicherung kein Anrecht auf kostenlose Hilfe. Gleiches gilt bei Fallenlassen und anderen offensichtlichen Nachlässigkeiten.

    Bei den Zusatzversicherungen sollte man immer schauen, was am Ende geleistet wird.

    In den vielen Fällen gewähren diese das Budget für ein gleichwertiges Gerät als Neuware; gerade im Bereich PC Technik sehr schwieriges Pflaster in Hinblick auf die Geschwindigkeit der Ausmusterung von Komponenten.

    Sofern es eine Garantieverlängerung gibt, kann man schon einmal darüber nachdenken, allerdings ist es ja immer auch eine Frage der Kosten im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.

    Da ich seid Jahren nur noch Notebooks benutze, nur ein Rat: Auch wenn es am Anfang etwas Teurer ist, immer etwas höher ins Regal greifen.

    Unter einen i5 (Besser i7) besser nicht anfangen. Zwei festplatten sind auch Pflicht. Eine M2 SSD (da reichen 256GB), und noch eine normale SATA mit mind 1TB.

    Was gern vergessen wird: Ein Notebook kann man nicht Aufrüsten.

    Der Rat in Ehren, allerdings ist das immer etwas schwierig, in Anbetracht der Tatsache, dass man die finanziellen Gegebenheiten der anderen Person nicht kennt.

    800+€ gegenüber 400€ sind schon eine massive Steigerung und allem Anschein auch nicht mal notwendig.

    Die Aussage war ja, dass er nur surfen und ein bisschen mit Office daran arbeiten will, wofür 256GB SSD im Normalfall ausreichend sind.

    Dafür braucht man eigentlich weder die Geschwindigkeit der teureren M2 SSD, noch das 1TB große (potentielle) Datengrab.

    Sollte es wider Erwarten dennoch mit dem Speicher etwas mau werden, kann man sich dann ja immer noch eine externe Platte holen oder den Laptop mit einer größeren SSD bestücken.

  • Das ist nicht nur öfter so, das ist die gesetzliche Grundlage; die Garantie beträgt immer (min.) 1 Jahr, das zweite Jahr ist "nur" Gewährleistung.Es

    Es gibt keine gesetzlich festgelegte Garantie, nur Gewährleistung ;)

    Die Garantie ist grundsätzlich freiwillig!

    Einmal editiert, zuletzt von Nicronom (31. Januar 2020 um 01:13)

  • Ich wollte nur darauf hinweisen;), die Lenovos haben 2 Jahre Garantie8). Eine Geährleistung ist nichts, nur ein schönes Wort was so klingt wie Garantie aber null damit zutun hat. Für mich sind 2 Jahre Garantie wichtig gegenüber einem Jahr. Es kann ja immer mal etwas passieren, muss nicht kann aber...

  • Es gibt keine gesetzlich festgelegte Garantie, nur Gewährleistung ;)

    Die Garantie ist grundsätzlich freiwillig!

    Hier hatten wir beide etwas Unrecht: Garantie und Gewährleistung: Was sind die Unterschiede?

    Richtig ist, dass die Garantie per se nicht in Gesetzestexten Anwendung findet, allerdings ist es so geregelt, dass, wenn innerhalb der ersten 6 Monate der 24 Monate Gewährleistungsfrist ein Mangel auftritt, dieser Mangel des Produktes als Mangel bei Auslieferung angesehen wird, der Händler bzw. Hersteller wäre dann in der Pflicht, dir nachzuweisen, dass du den Fehler verursacht hast.

    Zwischen 6 und 24 Monaten gilt dann eigentlich die Beweislastumkehr, also der Käufer muss nachweisen, das der Mangel bei Kauf bestand.

    Bei den großen Anbietern gibt es da meist keine Schwierigkeiten, das geht in die Kalkulation mit ein und im Gewinn so oder so wieder auf.

    Anders sieht es dann durchaus bei kleineren Händlern aus, für die es schlicht zu teuer wäre, hier einfach den Ersatz zu stellen und der Aufwand gegenüber dem Hersteller durchaus gescheut wird.

    Eine Geährleistung ist nichts, nur ein schönes Wort was so klingt wie Garantie aber null damit zutun hat.

    Die Gewährleistung ist schon was feines, es wird an sich nur anders angewendet als eine freiwillige Garantie.

    In der Realität habe ich noch nie erlebt, dass man mir die Beweislast auferlegt hatte, wenn es innerhalb der ersten 2 Jahre Probleme mit den Produkten gab.

    Und da hatte ich durchaus jede Menge Probleme...ich erwische nur allzu oft Montagsgeräte...

  • Richtig ist, dass die Garantie per se nicht in Gesetzestexten Anwendung findet

    Habe nichts anderes geschrieben :P

    allerdings ist es so geregelt, dass, wenn innerhalb der ersten 6 Monate der 24 Monate Gewährleistungsfrist ein Mangel auftritt, dieser Mangel des Produktes als Mangel bei Auslieferung angesehen wird, der Händler bzw. Hersteller wäre dann in der Pflicht, dir nachzuweisen, dass du den Fehler verursacht hast.

    Zwischen 6 und 24 Monaten gilt dann eigentlich die Beweislastumkehr, also der Käufer muss nachweisen, das der Mangel bei Kauf bestand.

    Bei den großen Anbietern gibt es da meist keine Schwierigkeiten, das geht in die Kalkulation mit ein und im Gewinn so oder so wieder auf.

    Anders sieht es dann durchaus bei kleineren Händlern aus, für die es schlicht zu teuer wäre, hier einfach den Ersatz zu stellen und der Aufwand gegenüber dem Hersteller durchaus gescheut wird.

    Das ist die Gewährleistung und hat mit der Garantie nichts zu tun ;)

    Die Gewährleistung ist schon was feines, es wird an sich nur anders angewendet als eine freiwillige Garantie.

    Richtig, ohne die vorgeschriebene Gewährleistung hätte man im Reklamationsfall echte Probleme ;)

    Deswegen ja die gesetzliche Verankerung.

    • Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte.
    • Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
    • Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Diese können Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.
    • Wenn Sie etwas Gebrauchtes von einer Privatperson erwerben, darf der Verkäufer die Gewährleistungsrechte ausschließen. Kaufen Sie hingegen von einem Gebrauchthändler, haben Sie mindestens ein Jahr Gewährleistung.

    Einmal editiert, zuletzt von PoooMukkel (31. Januar 2020 um 16:00)