Man habt ihr ein Glück! Ich konnte mich mit der Gewährleistung schon beschäftigen.
Habe nichts anderes geschrieben
Das ist die Gewährleistung und hat mit der Garantie nichts zu tun
Richtig, ohne die vorgeschriebene Gewährleistung hätte man im Reklamationsfall echte Probleme
Deswegen ja die gesetzliche Verankerung.
- Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte.
- Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
- Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Diese können Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.
- Wenn Sie etwas Gebrauchtes von einer Privatperson erwerben, darf der Verkäufer die Gewährleistungsrechte ausschließen. Kaufen Sie hingegen von einem Gebrauchthändler, haben Sie mindestens ein Jahr Gewährleistung.
Der Knackpunkt ist hier den Beweis zu erbringen das der Fehler, Schaden oder Mangel schon beim Kauf existiert haben muss! So, dann mach mal...
In meinem Fall war es ein Netzteil für ein Notebook was ca. 1,3 Jahre alt war und dann keine Funktion mehr hatte.