Das Thema "falsche Preisschilder" hatte meine Mutter letztens. Wegen ein paar Cent macht die ungern Terror aber die Aussagen der Kassierer sind auch immer unterschiedlich.
Also Verbraucherzentrale angerufen: Es gilt der Preis, der an der Kasse angezeigt wird. Wenn man es beim Einscannen nicht bemerkt kann man rückwirkends vom Kaufvertrag zurücktreten.
Also, man muss nicht den vollen Preis zahlen, man kann sein Geld zurückfordern. Aber den fälschlicherweise rabattierten Preis könnt ihr nicht erzwingen.