Beiträge von Keksi226 im Thema „Wolfenstein: The New Order - Uncut Patch“

Guten Tag Gast. Schön, dass Du hereinschaust! Einen angenehmen Aufenthalt wünscht das CompiWare-Team.

    das hat glaube ich nicht viel mit einer ssd oder hdd zu tun, da der Vorgang an sich einfach lange dauert.

    die grossen Archive werden geöffnet und die uncut Dateien eingearbeitet.

    das nimmt einfach etwas Zeit in anspruch, macht den patch aber um einige GB kleiner als wenn man die Dateien komplett austauscht.

    Mit SSD (SATA) hat es keine zehn Minuten gedauert, mit HDD (SATA 7200RPM) hat es circa 30 gedauert.

    Gerade mal getestet. Ich könnte es ja mal mit der NVME testen :D

    Valve hat sehr detaillierte ToS (Terms of service) auch bekannt als SSA (Subscriber agreement), dass klar regelt, wann Steam den Account sperren kann. Ob es das wirklich tut hängt vom Wohlwollen des Konzerns ab. Gründe, wo bekannt ist, dass Accs gesperrt werden sind insbes. einmalige oder wiederholte betrügerische Handlungen im Handelsbereich, Aktivierung von gecrackten Keys und Manipulation der Software, sprich Nutzung eines gecrackten Klienten. Ist auch nachvollziehbar.

    Die Nutzung von VPN zur Umgehung des Steamprotokolls und somit austricksen des Geolocks ist auch untersagt, wird aber soweit bekannt geduldet außer man kauft schön billig russische Keys und aktiviert die. Das mag Steam/Valve gar nicht.

    Die Nutzung eines Patches, der nur die Inhalte modifiziert jedoch nicht die Kerndateien des Spiels manipuliert sollte unproblematisch sein, denn die Inhalte des Spiels sind nicht Sache von Steam oder Valve sondern des Entwicklers/Publishers.

    Nur wenn z.B. der PC aus irgendwelchen Gründen konfisziert wird und diese Uncut-Version auf dem Rechner ist, dann kann das nach dt. Recht § 86 StGB strafbar sein. Jedoch nur die Verbreitung der Symbole und bei "geringer Schuld" wird i.d.R. von Bestrafung abgesehen.

    Ich würde aber mit der gepatchten Version auf keinen Fall online spielen.

    Huhu!

    Da muss ich mal einhaken.


    1. Soweit richtig. Also mit den ToS. Aber ob deren EULA/ToS/AGB in Deutschland rechtens sind, steht auf einem anderen Blatt.

    Es ist bisher KEIN Fall bekannt, wo ein Account nach VPN Nutzung gesperrt wurde. Aktuell ist es aber noch so, dass zum AKTIVIEREN und SPIELEN der VPN gebraucht wird, also jedes mal, wenn man das Spiel startet, VPN an, Spiel starten, VPN aus.

    2. FALSCH.

    Der Uncut Patch ist nicht strafbar! Zu mindestens die Nutzung.

    Man verbreitet keine Symbolik, wenn man das Spiel spielt.

    Das Urteil damals zu Wolfenstein 3D war darauf bezogen, dass dieses Spiel unter anderem in Naziforen (Ziemlich hohl, ich weiß) verteilt wurde, daher wurde dieser Paragraph angewandt.

    Per se sind Hakenkreuze o.ä auch nicht in Videospielen verboten in Deutschland, aber Publishern ist das zu heikel, da es das Urteil von damals gab sowie weitere Beweggründe wie: Ruf, Anwalts-/Prozesskosten.

    Auch eine gepatchte Version ist online kein Problem.

    Bitte hier keinem Angst machen, indem man sagt, dass das anwenden des Patches strafbar sei!