Beiträge von Nicronom im Thema „Laptop Empfehlungen“

Guten Abend Gast. Schön, dass Du hereinschaust! Einen angenehmen Aufenthalt wünscht das CompiWare-Team.

    Amazon Spanien bietet gerade auch nen super Notebook an!

    Asus FX505DV Gaming Notebook mit Ryzen 7 + 512GB SSD + RTX 2060 für 892,78€ (statt 1.164€)

    • AMD Ryzen 7 3750H
    • Arbeitsspeicher: 16GB
    • Speicher: 512GB SSD M.2
    • Display: 15.6″ LED Full HD (1920 x 1080) 120Hz 250nits
    • Grafikkarte: NVIDIA GeForce RTX 2060 6GB
    • Kein Windows (FreeDOS)

    Der Preis passt sich automatisch im letzten Bestellabschnitt an!

    Bezahlung via Bankeinzug oder Kreditkarte.

    Nachteile: QWERTY Tastatur und kein Windows!

    Keine Garantie, ob das Angebot noch gültig ist! :)

    https://www.amazon.es/gp/product/B07Z6NBMJ6

    Richtig ist, dass die Garantie per se nicht in Gesetzestexten Anwendung findet

    Habe nichts anderes geschrieben :P

    allerdings ist es so geregelt, dass, wenn innerhalb der ersten 6 Monate der 24 Monate Gewährleistungsfrist ein Mangel auftritt, dieser Mangel des Produktes als Mangel bei Auslieferung angesehen wird, der Händler bzw. Hersteller wäre dann in der Pflicht, dir nachzuweisen, dass du den Fehler verursacht hast.

    Zwischen 6 und 24 Monaten gilt dann eigentlich die Beweislastumkehr, also der Käufer muss nachweisen, das der Mangel bei Kauf bestand.

    Bei den großen Anbietern gibt es da meist keine Schwierigkeiten, das geht in die Kalkulation mit ein und im Gewinn so oder so wieder auf.

    Anders sieht es dann durchaus bei kleineren Händlern aus, für die es schlicht zu teuer wäre, hier einfach den Ersatz zu stellen und der Aufwand gegenüber dem Hersteller durchaus gescheut wird.

    Das ist die Gewährleistung und hat mit der Garantie nichts zu tun ;)

    Die Gewährleistung ist schon was feines, es wird an sich nur anders angewendet als eine freiwillige Garantie.

    Richtig, ohne die vorgeschriebene Gewährleistung hätte man im Reklamationsfall echte Probleme ;)

    Deswegen ja die gesetzliche Verankerung.

    • Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte.
    • Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
    • Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Diese können Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.
    • Wenn Sie etwas Gebrauchtes von einer Privatperson erwerben, darf der Verkäufer die Gewährleistungsrechte ausschließen. Kaufen Sie hingegen von einem Gebrauchthändler, haben Sie mindestens ein Jahr Gewährleistung.

    Das ist nicht nur öfter so, das ist die gesetzliche Grundlage; die Garantie beträgt immer (min.) 1 Jahr, das zweite Jahr ist "nur" Gewährleistung.Es

    Es gibt keine gesetzlich festgelegte Garantie, nur Gewährleistung ;)

    Die Garantie ist grundsätzlich freiwillig!