Beiträge von Happy im Thema „Laptop Empfehlungen“

Guten Abend Gast. Schön, dass Du hereinschaust! Einen angenehmen Aufenthalt wünscht das CompiWare-Team.

    Es gibt keine gesetzlich festgelegte Garantie, nur Gewährleistung ;)

    Die Garantie ist grundsätzlich freiwillig!

    Hier hatten wir beide etwas Unrecht: Garantie und Gewährleistung: Was sind die Unterschiede?

    Richtig ist, dass die Garantie per se nicht in Gesetzestexten Anwendung findet, allerdings ist es so geregelt, dass, wenn innerhalb der ersten 6 Monate der 24 Monate Gewährleistungsfrist ein Mangel auftritt, dieser Mangel des Produktes als Mangel bei Auslieferung angesehen wird, der Händler bzw. Hersteller wäre dann in der Pflicht, dir nachzuweisen, dass du den Fehler verursacht hast.

    Zwischen 6 und 24 Monaten gilt dann eigentlich die Beweislastumkehr, also der Käufer muss nachweisen, das der Mangel bei Kauf bestand.

    Bei den großen Anbietern gibt es da meist keine Schwierigkeiten, das geht in die Kalkulation mit ein und im Gewinn so oder so wieder auf.

    Anders sieht es dann durchaus bei kleineren Händlern aus, für die es schlicht zu teuer wäre, hier einfach den Ersatz zu stellen und der Aufwand gegenüber dem Hersteller durchaus gescheut wird.

    Eine Geährleistung ist nichts, nur ein schönes Wort was so klingt wie Garantie aber null damit zutun hat.

    Die Gewährleistung ist schon was feines, es wird an sich nur anders angewendet als eine freiwillige Garantie.

    In der Realität habe ich noch nie erlebt, dass man mir die Beweislast auferlegt hatte, wenn es innerhalb der ersten 2 Jahre Probleme mit den Produkten gab.

    Und da hatte ich durchaus jede Menge Probleme...ich erwische nur allzu oft Montagsgeräte...

    Ist doch öfters das man nur 1 Jahr Garantie hat und 2 Jahre Gewährleistung.

    Mit der Garantie macht doch jeder Hersteller was er will,

    Das ist nicht nur öfter so, das ist die gesetzliche Grundlage; die Garantie beträgt immer (min.) 1 Jahr, das zweite Jahr ist "nur" Gewährleistung.

    Erhöht ein Anbieter die Garantie von sich aus, verlängert das allerdings nicht die Gewährleistung.

    Hier ein kleiner Ausschnitt von Notebookcheck:

    Garantiedauer

    Bei Notebook-Herstellern liegt die Standarddauer einer Garantie häufig bei einem Jahr. Das ist beispielsweise bei Sony, Fujitsu und Dell der Fall. Einige Hersteller wie etwa Schenker, Acer und Packard Bell gewähren eine zweijährige Garantie. Fast alle Hersteller geben ihren Kunden darüber hinaus die Möglichkeit, den Garantiezeitraum gegen eine Sonderzahlung auszuweiten. Mit maximal zwei Jahren Garantie ist der Zeitraum, den Sony für eine Garantieverlängerung anbietet, relativ kurz. Mindestens drei Jahre sind bei Fujitsu, Acer, Packard Bell, Toshiba und Dell möglich. Schenkers Obergrenze liegt bei vier Jahren. Bis zu fünf Jahre Garantie sind bei einigen Fujitsu und Dell Notebooks möglich.

    Die Preise und Leistungen der Garantieverlängerungen sind unterschiedlich. Teilweise beinhalten sie einen Vor-Ort-Service. Dann kommt ein Techniker und repartiert das Notebook am Platz. Andere Möglichkeiten sind, das Notebook abholen zu lassen (pick-up) oder selbst einzuschicken, respektive bei einer Servicewerkstatt abzugeben (bring-in). Alle Zusatzleistungen lassen sich die Hersteller bezahlen. Je größer dabei der Komfort für den Anwender ist, desto mehr kostet solch ein Service in der Regel auch. Teilweise gibt es auch die Möglichkeit, Zusatzversicherungen, etwa gegen die Beschädigung des Notebookdisplays, abzuschließen.

    Jede Garantie gilt aber nur dann, wenn der Einsatz eines Gerätes gemäß den Garantiebestimmungen erfolgt. Ist das nicht der Fall, erlischt der Anspruch. Wer ein Notebook strömendem Regen aussetzt, hat ohne entsprechende Zusatzversicherung kein Anrecht auf kostenlose Hilfe. Gleiches gilt bei Fallenlassen und anderen offensichtlichen Nachlässigkeiten.

    Bei den Zusatzversicherungen sollte man immer schauen, was am Ende geleistet wird.

    In den vielen Fällen gewähren diese das Budget für ein gleichwertiges Gerät als Neuware; gerade im Bereich PC Technik sehr schwieriges Pflaster in Hinblick auf die Geschwindigkeit der Ausmusterung von Komponenten.

    Sofern es eine Garantieverlängerung gibt, kann man schon einmal darüber nachdenken, allerdings ist es ja immer auch eine Frage der Kosten im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.

    Da ich seid Jahren nur noch Notebooks benutze, nur ein Rat: Auch wenn es am Anfang etwas Teurer ist, immer etwas höher ins Regal greifen.

    Unter einen i5 (Besser i7) besser nicht anfangen. Zwei festplatten sind auch Pflicht. Eine M2 SSD (da reichen 256GB), und noch eine normale SATA mit mind 1TB.

    Was gern vergessen wird: Ein Notebook kann man nicht Aufrüsten.

    Der Rat in Ehren, allerdings ist das immer etwas schwierig, in Anbetracht der Tatsache, dass man die finanziellen Gegebenheiten der anderen Person nicht kennt.

    800+€ gegenüber 400€ sind schon eine massive Steigerung und allem Anschein auch nicht mal notwendig.

    Die Aussage war ja, dass er nur surfen und ein bisschen mit Office daran arbeiten will, wofür 256GB SSD im Normalfall ausreichend sind.

    Dafür braucht man eigentlich weder die Geschwindigkeit der teureren M2 SSD, noch das 1TB große (potentielle) Datengrab.

    Sollte es wider Erwarten dennoch mit dem Speicher etwas mau werden, kann man sich dann ja immer noch eine externe Platte holen oder den Laptop mit einer größeren SSD bestücken.