Ist trotzdem falsch was du geschrieben hast oder nicht gut ausgedrückt.
Die Herstellergarantie ist freiwillig und kann vom Hersteller frei bestimmt werden.
Diese Garantie kommt für defekte auf die später entstehen können.
Diese muss auch nicht nur zwei Jahre betragen.
Ein Hersteller kann auch Zweitkäufer (Gebrauchtkauf) aus der Herstellergarantie ausschließen.
Die Gewährleistung hingegen ist Gesetzlich auf 24 Monte für Neuware oder für 12 Monate gebrauchte Ware gesetzlich vorgeschrieben.
Hier gewährleisten der Händler ein Produkt frei von Fehlern geliefert zu haben. Es geht daher um den Zustand ab Lieferung und nicht ob eine Ware im Nachhinein defekt geht.
Das Problem ist aber das ein Händler in den ersten 6 Monate nicht beweisen kann ein Produkt frei von Fehlern geliefert zu haben und muss dann immer ausbessern oder austauschen. Danach bis du in der Beweispflicht, was genau so wenig möglich ist.
Was du anspricht hat wieder was mit Kulanz zu tun und das steht jeden Händler frei hierüber zu entscheiden.
Damit es hier nicht zu sehr ins OT geht habe ich mal ein Thema dazu erstellt.
Link: Gewährleistung oder doch Herstellergarantie? Was sind die Unterschiede.
Spocki Wahrscheinlich habe ich dich nur missverstanden und wir haben beide das selbe gemeint.