Beiträge von Spocki im Thema „Gewährleistung oder doch Herstellergarantie? Was sind die Unterschiede.“

    Reden wir erst mal über Neuware und das diese im Handel/Geschäft gekauft wird.

    Da gibt es 3 verschiedene Arten von Garantie.

    1. Die gesetzliche Gewährleistung. Heißt 6 Monate geht man davon aus, das das Produkt schon beim Kauf defekt war. Weiter 18 Monate wird die Beweiskraft umgedreht. Man muss also Nachweisen, das der Fehler/Defekt schon beim Kauf vorhanden war.

    2. Herstellergarantie. Da kann der Hersteller Garantie mit Bedienungen weit über der Gesetzlichen geben und diese auch an bestimmte Bedingungen knüpfen Als Beispiel sei hier mal SSD's genannt, welche oft 5 Jahre Garantie haben. Oder beim Auto. Da hast Du dann 5 Jahre Garantie, aber nur für eine bestimmte Anzahl von Kilometern und der regelmäßigen Wartung in einem Fachbetrieb.

    3. Garantien des Verkäufers/Händlers Auch diese können weit über die der Gesetzlichen hinausgehen. Kaufland z.B. gibt 3 Jahre Vollgarantie.

    Ansprechpartner ist immer der Verkäufer/Händler der Ware. Er kann nie von Dir verlangen, sich mit dem Hersteller selbst in Verbindung zu setzen. Der Händler braucht auch die Herstellergarantie nicht an den Käufer weitergeben. Auch wenn der Hersteller 5 Jahre Vollgarantie gibt, kann Dir der Verkäufer/Händler nur die Gesetzliche geben. Dann muss man sich wieder an den Hersteller wenden.

    Das habe ich früher oft bei festplatten gehabt. Besonders schlimm war das beim PC-Spezialist. Da sollte ich bei einer kaputten, 7 Monate alten Festplatte sogar die Transportkosten sofort bezahlen.

    Und dann noch das Drama mit Umtausch oder Reparaturversuche. Und wie viele davon. Und was ist ein Reparaturversuch. Auch davon kann ich ein Lied von MM und ASUS singen.

    Ist also ein Thema, wo sich ganze Juristengenerationen aufreiben können.