(ALG 1 in der Umschulung). Dann zahle ich wahrscheinlich nur drauf.
Gerade weil Du in der Umschulung bist oder warst, bekommst Du etwas wieder!
Aber erst dann, wenn Du wieder in Beschäftigung bist, das darauffolgende Jahr!
So war das zumindest bei mir!
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr! Bin ja kein Steuerberater, sondern ein