Also Amazon behauptet, die Klägerin könne weiter auf ihre gekauften Videos zugreifen. Gleichzeitig haben sie die Klausel mit dem Entfernen digitaler Inhalte tief in ihren AGBs vergraben.
Im CHIP-Artikel wurde noch der Punkt angeführt, dass Amazon Filme entfernen muss, wenn ihre Lizenzen dafür ausgelaufen sind.