Innerhalb der ersten 2 Jahre nach Kauf: Gewährleistung beim Händler einfordern!
Innerhalb des ersten Jahres sollte das generell nicht das Problem sein (in dem Fall auch niemals an den Hersteller abwimmeln lassen). Wobei bei einer CPU natürlich immer das Argument aufkommen kann, dass man übertaktet hätte usw. und dann geht der Rechtsstreit ggf. doch los. Aber man muss ja nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen und der Händler müsste das ja dann seinerseits auch beweisen.
Hier würde ich es auch innerhalb des zweiten Jahres durchaus mit dem Hinweis auf das bekannte und ja sogar durch Intel bestätigte Problem mit der Gewährleistung vom Händler versuchen. Ob die Schilderung des bekannten Produktionsfehlers als Nachweis für die Beweislastumkehr reicht, steht zwar auf wackeligen Füßen, aber bessere Chancen als in anderen Situationen hat man vermutlich.
Ab dem dritten Jahr ist man ohnehin auf Kulanz oder die Abdeckung durch eine Garantie angewiesen, befürchte ich.