Beiträge von Berny23 im Thema „Steam Spiele ohne Altersfreigabe fliegen bald aus dem Store“

Schon so früh aus den Federn, Gast? Schön, dass Du hereinschaust! Einen angenehmen Aufenthalt wünscht das CompiWare-Team.

    Die heutige Jugend kann leider absolut nicht mit der ganzen Piratenwelt umgehen und mutiert zu hirnlosen Konsumenten, denen es schlicht egal ist, wenn ihr Lieblingsspiel/-Film von einer Plattform verschwindet. Es wird eh nur noch aktuellen Trends hinterhergejagt und kein durchschnittlicher Jugendlicher schaut mehr „alte“ Filme oder zockt Retro-Spiele.

    Ich schreibe hier bewusst vom Durchschnitt, denn in meiner Jugend war das bei meinen „Artgenossen“ ähnlich, ich war dagegen eher ein Nerd. ^^

    Wenn man sich ein wenig einarbeitet, findet man bald die anerkannten und zu 99 % sicheren Quellen, wo man fast alles herbekommt. Für den unwahrscheinlichen Fall einer kompromittierten Datei installiert man solche Spiele/Programme einfach immer in Bottles und aktiviert die Sandbox-Funktion, sodass die persönlichen Dateien für diese Windows-Software nicht sichtbar sind.

    Es gibt ja auch ältere Spiele oder Indie-Titel, die dann nur noch auf Key-Shops zu finden wären. Aber es wundert mich schon irgendwie, dass es erlaubt ist, Spiele ohne USK und nur mit einer Steam-internen Bewertung an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen.

    Laut Jugendschutzgesetz ist eine Abgabe von Unrated-Medien (also ohne Alterseinstufung der zwei einzig gültigen Organisationen: FSK, USK) an Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt. Darum muss man bei Unrated-Filmen auf Amazon z. B. eine Altersprüfung durch den Postboten durchführen, auf entsprechenden Seiten steht auch der Hinweis dazu.

    Bewertungen, die nicht von der USK oder FSK vergeben wurden (Lehrprogramm gemäß § 14 JuSchG ausgeschlossen), sind ungültig in Deutschland und gelten darum trotzdem als Unrated. Darunter fallen auch PEGI, MPA, der Steam-Fragebogen und sonstige bzw. eigene Alterseinstufungen.

    :backhand_index_pointing_right: Das heißt: Wenn man einen Spielfim mit süßen Babypinguinen produziert, ihn aber nicht von der FSK kennzeichnen lässt und dann öffentlich an Kinder oder Jugendliche verkauft/verschenkt, macht man sich strafbar nach § 12, Absatz 1 JuSchG.

    Edit: Ich möchte übrigens nicht den Moralapostel spielen, nur eine realistische Einschätzung und Meinung abgeben. Mit dem Gesetz nehme ich es generell nicht so genau. ;)