Beiträge von BockwurstWilly im Thema „Logitech G915 LIGHTSPEED kabellose mechanische RGB-Gaming-Tastatur“

Guten Abend Gast. Schön, dass Du hereinschaust! Einen angenehmen Aufenthalt wünscht das CompiWare-Team.

    Jede Medaille hat zwei Seiten. Auf der einen Seite verstehe ich Dich, auf der anderen Seite sehe ich durchaus auch die Händler in der Pflicht Verantwortung zu übernehmen. Wenn ich jedes Mal zum Hersteller rennen soll, dann kann ich in vielen Fällen auch gleich da kaufen. Aber genug des OT von meiner Seite - BTT.

    Der Meinung bin ich nicht und du scheinst dich mit der Aussage mehr auf Online Handel zu fokussieren. Für den lokalen Handel existiert bereits ein allgemein bekanntes und ungeschriebenes Gesetzt für sich in Garantie befindende Geräte. "Zum Händler gehen". Die Beweislast der Gewährleistung ist in meinen Augen (und ich hab das hier regelmäßig) nur ein weiterer Sargnagel für den lokalen Händler. Es verursacht Kosten, Zeitaufwand und Mitarbeiter Ressourcen. Natürlich kommt es ganz auf das Metier an.

    Ich bin ja im Einzelhandel tätig (nebenher ^^) und ich muss sagen, dass die Regelung der Gewährleistung eine absolute Sauerei ist.
    Als Händler bestelle ich Ware (oft auf Zuruf des Kunden) und verkaufe die verpackte Ware an den Kunden weiter. Selbst wenn eine Anleitung falsch gedruckt ist, oder beim Verpacken ab Werk ein Defekt entstanden ist, dann muss ich dafür als Händler haften. WTF?!
    Wenn ich die Ware öffne und selber kontrolliere ob alles in Ordnung ist, dann kommt der Kunde und verlangt einen Rabatt, weil sie ja schon geöffnet wurde. Also muss ich wieder den Preis drücken. Und wenn ich die Ware zurücksenden muss, dann muss ich für die Kosten aufkommen. Selbst wenn ich die Ware nur beim Großhändler wieder "einräumen" lasse, erhebt dieser eine Rückführungsgebühr. Die liegt gerne mal bei ca. 20€, je nach Großhändler.
    Und da fragen sich die Leute, warum der Einzelhandel teurer ist und die Mitarbeiter so schlecht gelaunt. :|

    Was kann ich für entstehende Defekte nach dem Kauf?! (6 Monate Beweislast). Wer denkt sich so einen Schwachsinn aus?


    Sybok ja stimmt!!
    Das macht das ganze Ladengeschäft noch unattraktiver!

    Ja, die Gewährleistung gilt 2 Jahre ab Kaufdatum.
    Wenn innerhalb 6 Monate ein Mangel / Defekt auftritt, muss der Händler Austausch oder Reparatur gewähren. Nach den 6 Monaten, musst du allerdings beweisen können, dass der Defekt bereits beim Kauf bestanden hat. Das kannst du in den meisten Fällen nicht, da er ja (wie hier bei der Tastatur) einwandfrei funktioniert hat. Also warum bemängeln?

    Kann dir z.B. dieses Beispiel geben:

    Da steht explizit NUR EBay ohne Zusatz.

    Auch ohne dem Zusatz wird ebay ja in einer Reihe mit Gebrauchthandelt gestellt. Ich denke das beschränkt sich eben nur auf Second Hand Erwerb.
    Eine gültige Rechnung als Originalkäufer befähigt dich IMMER zur Garantie.
    Ich denke eBay haben sie nur rein genommen, da die meisten natürlich dort nach dem günstigsten Preis gucken und ebay die Inkarnation von Gebrauchthandel ist. ;)

    DarkAngel
    Na das sind natürlich bescheidene Karten in deiner Hand. Es gibt natürlich Wege... ^^

    Die meisten Händler bei eBay schicken ihre Rechnung per Mail. Vielleicht wenn du etwas wühlst?
    Die Bestellung ist ja nicht mal ein Jahr alt. :/
    Angemeldet ist er als gewerblicher Verkäufer. Theoretisch kann du es noch über PayPal versuchen, falls der Händler nicht reagiert.

    So wie es scheint wickelt Logitech auch selber die Garantie ab. Wichtig wäre eine Rechnung ODER aber du fragst per Kundensupport ob auch die Seriennummer herhalten kann. Das mache ich bei meinen Einsendungen auf Arbeit häufig so. Die meisten Geräte liegen noch weit in der Garantie und so hab ich kein Problem mit der Rechnungssucherei.

    Anfrage einreichen – Logitech Support und Downloads


    Es besteht doch normalerweise zwei Jahre Garantie in Deutschland auf Neuware und ein Jahr auf Gebrauchte.

    Nein leider nicht. Garantiezeit ist komplett freiwillig seitens der Hersteller. Gibt auch oft Geräte mit einem Jahr Garantie. Was die meisten mit Gewährleistung verwechseln. ;) Die ist gesetzlich 2 Jahre.
    Die Garantie auf Neu- oder Gebrauchtware ist freiwillig.

    So wie der Screenshot aussieht, ist das eher ebay.

    Das war / ist (?) bei meiner HyperX Tastatur auch so. Da löst die Taste D entweder nicht beim ersten Mal aus, oder sie löst plötzlich doppelt aus. Ich denke da liegt eine Macke am Schalter vor. Leider ist die HyperX nicht hotswap fähig. Nach kurzer Suche ist das bei deiner ebenfalls der Fall. :( Das heißt, du kannst die Schalter / Tasten nicht einfach austauschen. Das wäre mal ein Versuch wert gewesen. So hätte man eine Spendertaste nutzen können um zu prüfen ob es wirklich der Schalter ist.